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Verhaltens- und Ordnungsregeln

Verhaltens- und Ordnungsregeln

JvN-Kodex:

1) Begrüßung und Umgang

·         Wir gehen freundlich und zuvorkommend miteinander um –
          wir halten uns gegenseitig die Türen auf.

·         Als äußeres Zeichen des Unterrichtsbeginns begrüßen sich die Lehrer und Schüler.

2) Ordnung

·         Die Klassenräume werden sauber und ordentlich gehalten, sodass sich alle darin wohl
          fühlen können. Der Ordnungs-/Tafeldienst unterstützt die Klassenkameraden dabei.

·         Die Treppenaufgänge in der Glashalle dürfen jeweils halbseitig zum Sitzen genutzt werden.
          Frei bleiben sollen die Brücke, der Übergang zum Altbau und der Flur vor den Toilettentüren.

3) Essen und Trinken

·         Trinken ist während des Unterrichts nur in angemessener Form erlaubt.

·         Essen und Kaugummi kauen hat zu unterbleiben.

4) Äußere Erscheinung

·         Die persönliche Auswahl der Kleidung sollte der Situation am Lern- und Arbeitsplatz
          SCHULE entsprechen.

5) Sprache

·         Zum höflichen Umgang gehört, dass wir BITTE und DANKE sagen, keine Schimpfwörter
          oder Beleidigungen aussprechen und vereinbarte Gesprächsregeln beachten.

6) Konflikte

·         Probleme und Konflikte werden miteinander besprochen, im Streitfall werden –
         auch mithilfe der Streitschlichter – Kompromisse gesucht.

 

Schulordnung:

Die Johann-von-Nassau-Schule möchte allen an ihr Beteiligten eine eigenverantwortliche Mitgestaltung des Schullebens ermöglichen.
Alle Mitglieder der Schulgemeinde, Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer, sind aufgerufen, die Zusammenarbeit in unserer Schule im Sinne einer „demokratischen Schule“ aktiv zu fördern.

 

Jeder soll lernen, seine eigenen Rechte zu wahren, aber auch bereit sein, die Rechte anderer zu achten.


Jeder soll lernen, Konflikte friedlich zu lösen, aber auch einmal bereit sein, einen Konflikt zu ertragen.


Jeder soll Verantwortung übernehmen dürfen, er muss sich aber auch seiner Verantwortung bewusst sein.


Verantwortlich handeln heißt, gegenüber anderen Toleranz zu üben und jeden zu achten, so, wie er ist. Dieses Verhalten ermöglicht es, dass jeder seine Meinung angstfrei vertreten kann, aber auch in der Lage ist, berechtigte Kritik zu akzeptieren. Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme müssen selbstverständliche Verhaltensweisen im schulischen Zusammenleben sein.


Für das Schulleben notwendige Verhaltensregeln werden unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben von allen Gruppierungen der Schulgemeinde gemeinsam erarbeitet und beschlossen; die Einhaltung dieser Regeln wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinde erwartet und gefordert.


Verhaltensregeln

Jeder muss sich so verhalten, dass er andere weder stört noch belästigt.


Verhalten im Unterricht

Der Unterricht soll pünktlich beginnen und auch pünktlich schließen. Da mutwilliges Stören den Erfolg des Unterrichts und somit das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Unterricht einschränkt, sind die Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, Störungen zu unterbinden. Ist ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen, so informiert der Klassensprecher oder sein Vertreter unverzüglich das Sekretariat.

Verhalten in den Pausen

Abgesehen von den großen Pausen findet zwischen den Unterrichtsstunden gegebenenfalls nur ein Lehrer- oder Raumwechsel statt. In den großen Pausen halten sich alle Schüler auf dem Schulhof oder in einer der Hallen auf. Flure und Treppenhäuser sind keine Pausenräume!! Die am Kiosk erhältlichen Speisen und Getränke sind für den Verzehr in der Mensa oder im Freien bestimmt. So sollen die mit Teppichboden ausgelegten Bereiche geschont werden. Für Abfälle stehen Mülleimer bereit. Wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahren müssen Lauf- und Ballspiele in den Fluren und Treppenhäusern unterbleiben. Die Gefährdung und Belästigung anderer z.B. durch Kampfspiele, Gebrauch von Waffen, Feuerwerkskörpern, Werfen von Schneebällen, Steinen usw. stellt in jedem Fall einen groben Verstoß gegen die Grundsätze der Rücksichtnahme dar und muss unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Wenn wegen sehr ungünstiger Witterung ein Aufenthalt im Freien nicht zumutbar ist, wird dieses von der Schulleitung festgestellt und zu Beginn der jeweiligen Pause bekannt gegeben. In diesem Falle werden die Klassenräume nicht abgeschlossen. Die Lehrer bleiben, soweit dies möglich ist, bei den Klassen. Der Aufenthalt in Fachräumen ist nur in Anwesenheit eines Lehrers gestattet.

Verhalten vor und nach dem Unterricht

Schülerinnen und Schüler, die schon frühzeitig zur Schule kommen, bzw. diese nach Unterrichtsschluss nicht sofort verlassen, halten sich im Pausenbereich auf. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad oder einem motorisierten Zweirad zur Schule kommen, stellen dieses an den dafür vorgesehenen Plätzen ab. Um Unfälle zu vermeiden, darf während der gesamten Unterrichtszeit nicht mit Rädern auf dem Schulhof gefahren werden.

Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Unfälle zu vermeiden, darf in den Treppenhäusern und Fluren nicht gedrängt und gestoßen werden. Beim Aufenthalt in den Fluren darf der Durchgang für andere nicht behindert werden. Jeder Schüler soll Möbel und Geräte der Schule schonend behandeln. Das Beschreiben, Bemalen oder Zerkratzen der Möbel und Wände ist verboten. Sollte jemand Schaden verursachen, müssen die Eltern für die entstandenen Kosten aufkommen. Die Schüler werden dringend ermahnt, die Toiletten sauber zu halten. Für alle Schülerinnen und Schüler ist der Konsum von Alkohol vor und während der Schulzeit untersagt. Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist Rauchen verboten.


Verhalten bei Unfällen

Erleidet ein Schüler einen Unfall, so ist dies sofort einem Lehrer oder dem Sekretariat zu melden, damit schnellstmöglich sachkundige Hilfe geleistet werden kann. Wird ein Schüler auf dem Schulweg verletzt, so sind die Verwaltung und der Klassenlehrer umgehend zu benachrichtigen.

Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen

 Das Verlassen des Schulgrundstücks während der Unterrichtszeit aus privaten Gründen, insbesondere während der großen Pausen oder Zwischenstunden, ist untersagt. In begründeten Fällen kann der Klassenlehrer oder der Aufsicht führende Lehrer Ausnahmen von diesem Verbot gestatten, insbesondere wenn dringende Besorgungen zu erledigen sind (z.B. Gang zur Apotheke). Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder müssen das Verlassen des Schulgebäudes schriftlich beantragen und begründen. Die Aufsichtspflicht der Schule entfällt dann für die Zeit der Abwesenheit. Bei planmäßigem Unterricht außerhalb des Schulgebäudes können die Schülerinnen und Schüler die notwendigen Unterrichtswege dorthin allein oder in Gruppen zurücklegen. Dabei muss beachtet werden, dass nur der kürzeste oder zweckmäßigste Weg als Unterrichtsweg gilt. Bei Umwegen zu privaten Besorgungen entfällt der Versicherungsschutz.

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